Gravelotte 11
Achtung: schöner Wohnen in München

 


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Wie Ihnen vielleicht schon bekannt ist...

+++ [02.05.2011] Die Gravelotte 11 ist verkauft worden. Per Boten wurde die Botschaft überbracht. Das war am 21. Januar 2011. "Wie Sie möglicherweise bereits wissen", beginnt das Schreiben, sei das Haus durch Kaufvertrag erworben worden. Das hatten wir doch schon einmal. Im Jahr 2008.

Das Haus gehörte bis dahin einer jungen Künstlerin mit hohem Selbstverwirklichungsdrang. Sie, die als Vermieterin gleichzeitig auch Teil der Hausgemeinschaft war, hatte das Haus an eine Gesellschaft für Grundbesitzentwicklung verkauft und ist (heimlich) ausgezogen. Vielleicht ist sie mit ihrem kleinen Sohn nach Grönland ausgewandert. Oder auf die andere Seite der Isar. Man weiss es nicht genau. Wir erhielten bald darauf ein Schreiben von der Landeshauptstadt München, vom Amt für Wohnen und Migration. "Wie Ihnen vielleicht schon bekannt ist", hieß es, beabsichtige der neue Eigentümer/die Eigentümerin den Wohnraum zu modernisieren. Hierzu sei ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung erforderlich. Und weiter: "Als Mieterin/Mieter steht es Ihnen frei, sich zu der Angelegenheit zu äußern. Unabhängig von Ihrer Äußerung muss das Amt für Wohnen und Migration die entsprechende Genehmigung erteilen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen."

Was dann geschah hatten wir an anderer Stelle schon geschildert: Die Wohnungen wurden zur Rückseite hin aufgerissen, Balkone und Terrassen eingebaut, ein Fahrstuhl errichtet und die Miete kräftig erhöht. Jetzt gehört das Haus nicht mehr der Gebäudeentwicklungsgesellschaft sondern einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Beim Kennenlerngespräch mit den neuen Vermietern waren zwei Dinge bemerkenswert. Erstens der Hinweis, dass man die Miete stets bis zum rechtsmöglichen Anschlag hin erhöhen wolle. Zweitens: Auf unsere Bemerkung, dass Lage und Zustand des Hauses nicht wirklich die im Mietspiegel genannten Obergrenzen rechtfertigen würden, kam promt die Frage, warum wir überhaupt hier wohnen bleiben wollen.

Ende März 2011 wurde die neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Im April kam das erste Mieterhöhungsgesuch.

Die Erhaltungssatzung soll übrigens die Verdrängung der ansässigen Bevölkerung verhindern. Insofern ist die Zusammenstellung der Aufgabenbereiche des zuständigen Amts interessant: Wohnen + Migration. Vermutlich, weil wer hier nicht mehr wohnen kann, woanders hin migrieren muss. +++

 

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