Gravelotte 11
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Geklaut?

+++ [18.8.2010] Man hatte es den Dieben wirklich leicht gemacht. Der Juli und auch der August war alles andere als sommerlich warm. Die andauernde Nässe hatte die Holzbohlen unserer Terrasse stark angegriffen. Wie ein Schwamm saugten sie die Feuchtigkeit auf, sahen aus wie Treibholz in der Isar. Einige Planken lockerten sich bereits, wölbten sich nach oben, die Befestigung zum Fundament hatte sich schon gelöst. Es war nur noch eine Kleinigkeit, die Terrasse von Grund auf abzutragen und das Holz zu klauen.

Am Vormittag, den 18. August 2010, zwischen 8 und 9 Uhr, bemerkten wir einen uns unbekannten korpulenten, aber deswegen nicht schlecht aussehenden Mann mittleren Alters in blauen Arbeitsklamotten, der die Terrasse begutachtete. Unsere Tochter erzählte später von mittaglichen Baulärm, fürchtete sich, wagte nicht, aus dem Fenster zu schauen. Am Abend war das gesamte Holz verschwunden. Die Treppenstufe war abmontiert. Lediglich die Metallleisten des Fundaments blieben von der Terrasse übrig...

Unverzüglich meldeten wir den vermeintlichen Diebstahl unserem Hausbesitzer. Doch beschlich uns auch leiser Zweifel, ob wirklich eine kriminelle Tat vorlag. Nicht völlig ausschließen wollten wir, dass der Hausbesitzer die Personen mit den Abräumarbeiten der Terrasse selber beauftragt hatte. Das aber ohne vorherige Ankündigung? Konnten wir uns wirklich nicht vorstellen. Vielleicht aber kam folgende Interpretation in Betracht: Bisher handelte es sich bei der Terrasse lediglich um ein Provisorium unter Verwendung minderwertiger Materialien, die jetzt ersetzt werden? Oder doch Diebstahl?

Am Dienstag, den 17.8.2010, 13:09 Uhr erreichte uns die E-Mail unseres Vermieters. „Da passieren ja schreckliche Dinge in der Gravelottestraße,“ schrieb er und offenbarte, dass der Dieb sich wohl selbst gestellt habe und die Terrasse wieder zurückbringen würde. Und fügte im Ernst hinzu:

„Nein, die Terrasse wurde nicht gestohlen - aber Danke für den Hinweis.“ Im Zuge der Mängelbeseitigung wurde eine Firma beauftragt, den mangelhaften Bodenbelag auszutauschen. „Der Handwerker wurde aufgefordert, sich für alle Arbeiten mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Hat er aber anscheinend nicht getan. Daher auf diesen Weg von uns die offizielle Entschuldigung.“

Kein Ding! Ist schon in Ordnung. +++

 

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